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Katzenschutzverordnung

KatzenschutzverordnungDie Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung ist als Katzenschutzverordnung eingeführt worden, um die unkontrollierte Vermehrung von Katern und Katzen zu vermeiden. Bis zu 662 kleinere Gemeinden und größere Städte haben die Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung bereits eingeführt, die zu strake Katzen- und Kater Population soll gestoppt werden. In deutschen Bundeländern wie Brandenburg, Bremen Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen greift die Verordnung zum Schutz der Katzen schon in einigen Regionen. Nach und nach wird die Katzenschutzverordnung nach Möglichkeit flächendeckend ausgebaut, denn es gibt zu wenig Tierfreunde, die sich entschließen, eine Katze als Haustier zu halten. Die Tierheime stoßen dann mit der Aufnahme freilebender Katzen und Kater sehr schnell an die Grenzen, dass mit der Kastration das mögliche Leiden der Tiere verhindert werden soll. Freilebende Katzen und Kater sind von Geburt an so vielen Risiken ausgesetzt, dass die Lebenszeit viel kürzer und qualvoller ist als bei Artgenossen, die einen Platz bei Tierfreunden oder im Tierheim gefunden haben.

Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?

Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtigKatzen und Kater, die frei in der Natur leben, können bis zu drei Mal im Jahr vier bis sechs Junge bekommen, die einer ungewissen Zukunft entgegensehen. Futter steht für wilde Katzen und Kater nur begrenzt zur Verfügung und während sich die Artgenossen wohlig vor der Heizung in der Etagenwohnung räkeln, können Jungtiere an eiskalten Tagen erfrieren. Für Hauskatzen, die Freigang haben, soll die neue Katzenschutzverordnung ebenfalls gelten. Die Kastration soll besser sein als die Sterilisation, denn bei der Kastration werden bei den Katern die Hoden entfernt und bei den Katzen die Eierstöcke. Bei einer Sterilisation werden bei der Katze die Eileiter durchtrennt und bei den Katern die Samenstränge. Die Kastration bietet nach Meinung einiger Tierärzte den Vorteil, dass zusätzlich der Drang sich fortzupflanzen, wegfällt und Ruhe in die Welt der Katzen und Kater Einzug hält. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Katzen und Katern steigt in den Zeiten besonders an, in denen die Katzen paarungsbereit sind und die Kater sich sehr weit aus dem üblichen Revier entfernen, um auf Brautschau zu gehen. Wenige Lebensmonate reichen bereits aus, danach sind die Jungtiere fortpflanzungsfähig. Die Tür zur Überpopulation ist dann so weit geöffnet, dass die Folgekosten durch unkontrolliertes Überqueren der Fahrbahn bei der Partnersuche unkalkulierbar sind und die Lebensqualität des Nachwuchses durch unkontrollierte Kämpfe der großen Mengen an Katzen und Katern im Revier nicht gesichert ist. Nach einer Kastration nehmen die Kämpfe im Revier deutlich ab, denn der Testosteronspiegel sinkt.

Woher kommt die Katzen- und Katerschutzverordnung?

Im Juli 2013 ist die Novellierung des Tierschutzgesetztes durch den Gesetzgeber in Kraft getreten, §13 b des Tierschutzgesetzes macht eine Kastration als Maßnahme der Populationskontrolle möglich. Städte oder Gemeinden sollen die Katzenkastrationspflicht nun einführen. Mit der Regelung soll die Zahl der Katzen und Kater ohne eine Heimat verringert werden. Im Rahmen des Jagdschutzes oder im Straßenverkehr werden immer wieder junge Katzen und Kater getötet, obwohl das Leben gerade erst begonnen hat. Mit der Katzenschutzverordnung soll das Leiden der Tiere reduziert werden. Im Prinzip sind Katzen und Kater auf die Pflege der Menschen angewiesen, mit dem Anstieg der Katzen und Katerpopulation steigt nicht automatisch auch die Zahl der Menschen, die ein Haustier in der Mietwohnung halten dürfen

Lassen sich frei lebende Katzen und Kater sozialisieren?

Lassen sich frei lebende Katzen und Kater sozialisierenKatzen und Kater die längere Zeit frei leben, haben oft Angst vor Menschen und sind nicht so leicht zu sozialisieren wie Hauskatzen und Hauskater, die in der Obhut eines Tierfreundes geboren werden. Nur wenn die Halter Geduld haben, gelingt die Sozialisierung, aber vielen Berufstätigen Menschen fehlt oft die Zeit für diese wertvolle Arbeit und die Tierheime sind ebenfalls chronisch überlastet. Als Ausweg kommt jetzt die Prävention in Form der Katzen- und Katerschutzverordnung, mit der sich auch die Tierheime vor zu hohen Kosten in Zeiten des Personalmangels schützen möchten. Weibliche und männliche Katzen und Kater sollten am besten kurz vor dem vermutlichen Eintritt der ersten Geschlechtsreife kastriert werden, damit der Erfolg der Aktion so breit gefächert wie möglich ist. Die Besitzer von Katern fühlen sich oft gar nicht angesprochen und sind überrascht, dass beim Fortpflanzen zwei Seiten betroffen sind. Nicht alle Katzen werden sofort kastriert, jeder Kater ist eine mögliche Risiko-Quelle für weiteren Nachwuchs, der wahrscheinlich nicht liebevoll und fachgerecht versorgt und betreut werden wird. Besonders Kater neigen ohne Kastration zu Revier kämpfen, bei denen sogar der eigene Nachwuchs gefährdet werden kann. Nächtliche Ausflügen, die die eigenen Grenzen des Reviers weit überschreiten sind nach der Kastration selten, das Risiko, dass der Kater bei seinen langen Ausflügen durch ein Auto verletzt wird, sinkt nach der möglichst flächendeckenden Umsetzung der Katzen- und Katerschutzverordnung für freilebende Katzen und Kater oder gelegentliche Freigänger drastisch ab. Die Registrierung erfolgt durch einen Transponder mit einem Mikrochip, der ungefähr so groß wie ein Reiskorn ist oder in Form einer kurzen Tätowierung. Entlaufene Katzen oder Katern können durch diese Registrierung ohne Umwege an den Halter zurückgegeben werden. Weitere Informationen sind auf registrier-dein-tier.de oder beim tierschutzbund.de zu finden.


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